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Der Einfluss des § 1a KSchG auf Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Mit Einführung des § 1a KSchG wollte der Gesetzgeber ein «einfaches, effizientes und kostengünstiges vorgerichtliches Verfahren» zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaffen und eine Alternative zu individualvertraglichen Abfindungsregelungen bieten. Doch die dogmatischen Eigenheiten der Vorschrift, ihr Verhältnis zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie die Spielräume der Gestaltbarkeit bereiten der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Auch die sozialrechtlichen Konsequenzen des gesetzlichen Abfindungstatbestands und ...

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